Honorar
Das Erstgespräch ist für alle Therapiesuchenden kostenfrei und beinhaltet u. A. detaillierte Informationen über das Therapiekonzept.
Für Angehörige kostet ein einstündiges Beratungsgespräch 80€.
In Einzelfällen kann nach dem Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Die Abrechnung über Gebührenordnung für Heilpraktiker Position 19.1 oder 19.2 ist möglich.
Die Therapie ist nicht beihilfefähig.
Nach meiner Philosophie soll die Möglichkeit zur Therapie in meiner Praxis nicht an finanziellen Möglichkeiten scheitern. Deshalb werden die Möglichkeiten der Bezahlung im Erstgespräch individuell besprochen und vereinbart.
Ab einem festen Monatbeitrag von 40€ kann eine vollständige Therapie gemacht werden.
Die Höhe des Monatsbeitrags entspricht der individuellen Einschätzung.